Liberty News - Die Säule 3a ist auch für Geringverdienende attraktiv

Beiträge in die Säule 3a sind für Geringverdienende steuerlich vorteilhaft. Die Steuervorteile kommen bei unterschiedlichen Lohnniveaus zum Tragen. Eine Verpflichtung, regelmässige Beiträge zu leisten, gibt es nicht.

Gut 25% der Erwerbstätigen in der Schweiz verdienen weniger als 5'250 Franken pro Monat (Stand 2020). Das Bundesamt für Statistik (BFS) definiert den Tieflohn mit 4'443 Franken pro Monat. So überrascht es nicht, dass laut Angaben des BFS die Sparquote von Geringverdienenden bei unter 4% liegt, während sie im Schweizer Durchschnitt 19% beträgt. Die tiefere Teilnahme von Geringverdienenden an der Säule 3a lässt sich jedoch durch mehrere Faktoren erklären, wie die Vorsorgeexperten der UBS wissen.

Verschiedene Faktoren führen zur Zurückhaltung beim Erwerb von 3a-Produkten

Wie die Experten erklären, zielten etwaige Ersparnisse bei Geringverdienenden zuerst auf die Schaffung eines Liquiditätspuffers für Notfälle ab, oder sie dienten kurzfristigen Sparzielen, anstatt den Ruhestand damit besser zu finanzieren. Auch könne die Aussicht, dass Ersparnisse für eine sehr lange Zeit nicht zugänglich seien, abschreckend wirken. Zudem bezögen Geringverdienende im Vergleich zu ihren besserverdienenden Altersgenossen seltener Guthaben aus der Säule 3a zum Wohneigentumserwerb. Daher seien allfällige Säule-3a-Guthaben aus ihrer Sicht in der Regel nicht vor dem 60. Altersjahr, also fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter, zugänglich. Zudem könnten die steuerlichen Anreize gering sein, oder angesichts der Sperrfrist als zu gering empfunden werden. Letztlich könne ein Mangel an Verständnis über die Funktionsweise der Säule 3a bestehen, insbesondere über die steuerliche Förderung.

Einzahlen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende

Arbeitnehmende, die Lohnbeiträge an die AHV bezahlen oder Arbeitslosenentschädigung beziehen, können unabhängig von Parametern wie Nationalität oder Beschäftigungsgrad Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Der Höchstbetrag wird pro erwerbstätige Person berechnet. Die Beiträge, die zu Steuervorteilen führen, sind allerdings gedeckelt. Die Obergrenze kann jedes Jahr ändern und hängt von der Zugehörigkeit zu einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung oder dem Nettolohn ab, wie die Experten erläutern. Arbeitnehmende, die einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können bis zu 7’056 Franken pro Jahr einzahlen (Stand 2023). Arbeitnehmende, die nicht an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, können bis zu 20% ihres Nettolohns pro Jahr einbezahlen, maximal aber 35’280 Franken (Stand 2023).

Rechtlich gesehen müssen Arbeitnehmende zwischen 25 und 65 Jahren bei der Pensionskasse ihres Arbeitgebers versichert sein, wenn sie bei diesem Arbeitgeber mindestens 22'050 Franken pro Jahr (Stand 2023) verdienen. Für Selbständigerwerbende ist die Versicherung in der 2. Säule in der Regel freiwillig. Diese Regeln gelten unabhängig von der Anzahl der im Laufe des Jahres geleisteten Arbeitsmonate.

Es gibt keine Mindestgrösse für Beiträge in die Säule 3a. Darüber hinaus bedeutet die Eröffnung eines Kontos nicht, dass Beiträge einbezahlt werden müssen, wie die Experten betonen. Die Inhaberin oder der Inhaber eines Kontos kann frei wählen, wann und wie viel einbezahlt werden soll.

Einzahlungen sind steuerlich attraktiv

In der Säule 3a sind sowohl Steuergewinne als auch Kapitalgewinne möglich. Ersteres bezieht sich auf die Gewinne aus reinen Steuervorteilen und hängt von den Haushaltseigenschaften und der Steuerhoheit ab, während Letzteres durch die Anlagestrategie bestimmt wird. «Die Beiträge in die Säule 3a reduzieren das steuerbare Einkommen und können daher steuerlich vorteilhaft sein. Dies gilt jedoch nur für Haushalte, die überhaupt Einkommenssteuer zahlen», so die Experten.

Über die Lohnschwelle hinaus hängt die Attraktivität von Beiträgen in die Säule 3a auch von den Einkommenssteuersätzen und deren Progressionsstufen ab, das heisst davon, wie stark die Steuersätze für höhere Einkommen zunehmen. Diese unterscheiden sich von Kanton zu Kanton deutlich.

Auswirkungen der Kapitalbezugssteuer

Beim Bezug des Säule-3a-Kapitals wird eine Kapitalbezugssteuer erhoben, die in der Regel wie die Einkommenssteuer einem progressiven Steuertarif folgt. Diese Steuer kann minimiert werden, indem das Kapital über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren vor der effektiven Pensionierung, jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und unter Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Steuerbehörde, gestaffelt entnommen wird, raten die Experten. Zu beachten sei auch, dass das Kapital der 2. Säule und der Säule 3a, das im selben Geschäftsjahr bezogen wird, für die Steuerberechnung zusammengerechnet werde, wodurch sich die Steuerbelastung erhöhe. Gleiches gelte häufig für gleichzeitige Bezüge von Ehegatten und eingetragenen Partnern. Zudem könnten Säule-3a-Konten bei der Pensionierung nicht teilweise bezogen werden, geben die Experten zu bedenken. Eine gestaffelte Auszahlung erfordere daher den Besitz von mehr als einem Konto.

Die Säule 3a lohnt sich für die Mehrheit

«Als Faustregel gilt, dass Säule-3a-Beiträge interessant sind, sobald ein Haushalt Einkommenssteuer zahlt. Daher können 3a-Beiträge für viele einkommensschwache Haushalte steuerlich interessant sein», so das Fazit der UBS-Experten. Und sie ergänzen: «Die Steuergewinne hängen jedoch stark von den Haushaltseigenschaften und dem Wohnort ab. Unabhängig von der steuerlichen Attraktivität ist die Säule 3a auch ein disziplinierter Weg, um in die Altersvorsorge zu investieren.»