Liberty News - Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind im Aufwind

Die Zahl der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen ist trotz des anhaltenden Konsolidierungsprozesses in der 2. Säule stabil geblieben. Im Gegenteil: Deren verwaltete Vermögen sind stark gestiegen. Das dürfte sich weiter akzentuieren.

Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen in der zweiten Säule nimmt seit Einführung des Gesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 laufend ab. In eine umgekehrte Richtung geht es hingegen für die Vermögenswerte, die kontinuierlich zugenommen haben. Ende 2021 verteilten sich rund 1’200 Milliarden Franken auf 1389 Vorsorgeeinrichtungen. Die Hälfte dieses Kapitals liegt bei Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen (SGEs), acht Jahre früher lag dieser Anteil noch bei 20%. Dies geht aus der aktuellen Pensionskassenstudie der Credit Suisse hervor. Sie basiert u.a. auf einer Umfrage bei über 100 Vorsorgeeinrichtungen. Demnach rechnen 58% der Befragten damit, dass sich diese Konsolidierung im selben Tempo oder sogar noch schneller fortsetzen wird. Nur 40% rechnen mit einer langsameren Fortsetzung.

Konsolidierungsprozess dürfte sich weiter fortsetzen

Ein wichtiger Grund für diesen langjährigen Konsolidierungsprozess liegt in der zunehmenden Regulierung, die für kleine Pensionskassen schwerer zu stemmen ist als für grosse. Zudem gestaltet sich die Suche nach geeigneten Arbeitnehmervertretern im Stiftungsrat oft schwierig, nicht zuletzt angesichts der damit einhergehenden Verantwortlichkeiten und möglichen Haftungsrisiken. SGE dürften aufgrund ihres höheren Stellenwerts sowie des zunehmenden Wettbewerbs aber auch vermehrt die Aufmerksamkeit von Gesetzgeber und Aufsicht auf sich ziehen.

SGEs haben eine höhere Risikofähigkeit

Der Anteil der aktiven Versicherten am Vorsorgekapital der Aktiven und Rentner bei den Sammeleinrichtungen war Ende 2021 mit 66% deutlich grösser als bei den übrigen Vorsorgeeinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungen 59%, VE nur eines Arbeitgebers 58% und VE mehrerer Arbeitgeber 52%). Andererseits haben SGEs auch das Risiko, die Anschlüsse an andere im Wettbewerb stehende SGEs zu verlieren. Tiefere Planungssicherheit oder negative Verwässerungseffekte können die Folge sein. In der Umfrage der Credit Suisse gab die Hälfte der SGEs an, dass derzeit keine Bestimmungen zur Linderung solcher Verwässerungseffekte bestünden.

SGEs haben ein ähnliches Anlageverhalten wie die übrigen VE

Tatsächlich haben Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Durchschnitt ein sehr ähnliches Anlageverhalten wie die übrigen Vorsorgeeinrichtungen (VE). Dies überrascht auf den ersten Blick, da zum Beispiel die durchschnittlich jüngere Altersstruktur der SGEs einen positiven Einfluss auf die Risikofähigkeit hat. Die Studie zeigt, dass die wichtigsten Bestimmungsfaktoren der Anlagestrategie insgesamt für eine ähnliche Ausgangslage im Vergleich zu den übrigen Vorsorgeeinrichtungen sorgen. Die sehr ähnliche Asset Allocation könne unter dem Strich aber gerechtfertigt sein, finden die Studien-Autoren.

SGEs stehen unter erhöhter Beobachtung von Gesetzgeber und Aufsicht

Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gab es bereits vor der BVG-Einführung 1985. Ein Blick auf die vergangene Entwicklung zeigt jedoch, dass im BVG nur bedingt auf die Eigenheiten von SGEs eingegangen wurde. Denn in diesem kompetitiven Umfeld besteht ein Zielkonflikt zwischen Wachstum und Stabilität. Damit die Anbieter diesbezüglich einen gewissen Rahmen erhalten, hat der Gesetzgeber Art. 46 BVV 2 erlassen, welcher 2012 in Kraft getreten ist. Darin werden Leistungsverbesserungen von der Höhe der Wertschwankungen (WSR) abhängig gemacht. Leistungsverbesserungen dürfen erst gemacht werden, wenn die WSR zu 75% geäufnet sind. Durch ihren zunehmenden Stellenwert schenken Gesetzgeber und Aufsicht den besonderen Anforderungen von Vorsorgeeinrichtungen, die im Wettbewerb stehen, vermehrt ihre Aufmerksamkeit.

Was spricht für die eine, was für die andere Verwaltungsform?

In der Umfrage unter Entscheidungsträgern sowohl von eigenständigen Pensionskassen (Einzel-VE) wie auch von SGEs wurde die Frage nach den Faktoren für die eine oder die andere Verwaltungsform gestellt. Mit über 60% sagte die Mehrheit, dass SGE für eine «Entlastung von Verantwortungsträgern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite» stünden. Ein ebenfalls deutliches Resultat zeigte sich beim Kriterium «Hohe Professionalität und Know-how in der Pensionskassenführung». Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmenden gab an, dass dies klar oder eher für den Anschluss an eine SGE spreche. Lediglich 9% glauben, dass eine Einzel-VE hier besser dastehe.

Das stärkste Kriterium für eine Einzel-Pensionskasse sehen rund 89% der Befragten im stärkeren Bezug von Arbeitgeber und Stiftungsrat zur Vorsorgeeinrichtung. Die Einzel-Pensionskassen schneiden ebenfalls deutlich besser ab als die SGEs, wenn es um den Gestaltungsspielraum in der Pensionskassenführung oder die Festlegung der Anlagestrategie geht. Die Wahlmöglichkeit zwischen den unterschiedlichen Verwaltungsformen, nicht zuletzt auch der Vollversicherungslösung, ist für Pensionskassen positiv. Derzeit spricht die Konsolidierung der letzten Jahre aber auch dafür, dass (teil-) autonome SGEs den Bedürfnissen vieler – insbesondere kleinerer bis mittlerer – Pensionskassen sehr gut entsprechen können.