Anlagevorschriften für die Freizügigkeitsstiftung (FZV)

Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrmals über die unerfreulichen neuen Anlagerichtlinien für Freizügigkeitsstiftungen berichtet. Die Verordnung, die per 1. Januar 2009 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten war und damit Direktanlagen für unsere Kunden unmöglich gemacht hat, wird durch die BVG-Kommission nochmals überarbeitet. Mit Partnern aus Politik und unserem Umfeld konnte die BVG-Kommission überzeugt werden, die äusserst strengen und unverständlichen Anlagevorschriften wieder kundenfreundlicher zu gestalten. Die definitive Fassung der neuen Vorschriften soll im Sommer 2010 vorliegen.