Neue Anlagevorschriften für Freizügigkeitsgelder in Planung

Ebenfalls im März hat Nationalrat Kurt Fluri (FDP) ein Postulat für «Mehr Wettbewerb und Sicherheit» bei der Verwaltung von Freizügigkeitsgeldern eingereicht. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine Ergänzung des Bundesgesetztes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) zu prüfen, die den Wettbewerb bei der Verzinsung von Freizügigkeitskonten schüren und die geparkten Freizügigkeitsgelder über das Einlegerschutzgesetz besser absichern soll. Für Freizügigkeitskonten liegt der Zinssatz in der Regel tiefer als der BVG-Mindestzinssatz.

Auch Liberty Vorsorge hat zum Entwurf der revidierten Freizügigkeitsverordnung Stellung genommen. Wir plädieren dafür, dass alle sogenannten Spareinlagen von Freizügigkeitseinrichtungen unverzüglich dem Sicherheitsfonds unterstellt werden. Eine solche Gleichstellung mit den Pensionskassen hätte für die Versicherten und das Vorsorgesystem überwiegende Vorteile und würde in ein sicheres, transparentes und kundengerechtes Vorsorgesystem münden.

Die definitive Version der neuen Anlagerichtlinien für Freizügigkeitseinrichtungen wird voraussichtlich erst im Verlauf des Sommers 2010 veröffentlicht. Die Übergangsregelung zur Umsetzung der neuen Anlagevorschriften wird deshalb wohl um ein Jahr auf den 1. Januar 2012 verlängert.