Dauerhafte Erhöhung des Einlegerschutzes

Anfang Mai hat der Bundesrat eine Botschaft zur Revision des Einlegerschutzes verabschiedet, womit Sparguthaben bis zu 100 000 Franken dauerhaft geschützt werden sollen. Die neue Regelung soll im Bankengesetz verankert werden. Mit dieser Einlagensicherung sind Einlagen und Kassenobligationen bis zu 100 000 Franken in der zweiten Klasse privilegiert. Im Konkursfall werden sie so vor dem Grossteil aller andern ungesicherten Forderungen und spätestens innert 90 Tagen ausbezahlt.

Das Parlament hatte 2008 wegen der prekären Lage am Finanzmarkt im Eilverfahren beschlossen, den Einlegerschutz von 30 000 auf 100 000 Franken zu erhöhen. Damit sollte der Abfluss von Spargeldern gestoppt werden. Der befristete Beschluss läuft Ende 2010 aus. Damit es bis zum Inkrafttreten der definitiven Gesetzesversion zu keiner Lücke kommt, will der Bundesrat die Befristung nun um ein weiteres Jahr verlängern. Bis dahin sollte das Parlament die Gesetzesänderung verabschiedet haben.