Neues Aufsichtssystem für Vorsorgeeinrichtungen

Im Zuge der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge werden ab 1. Januar 2012 alle Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörde unterstellt. Damit sollen die Aufsicht gestärkt, Zuständigkeiten entflochten und die Oberaufsicht neu durch eine unabhängige Kommission gebildet werden. 

Das Aufsichtssystem soll durch die Kantonalisierung und Regionalisierung der direkten Aufsicht sowie durch eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Haftung der verschiedenen Parteien gestärkt werden. Die Schaffung einer eidgenössischen Oberaufsichtskommission, die vom Bundesrat administrativ und finanziell unabhängig ist, und die Kompetenzen klar abgrenzt, soll zu guter Corporate Governance beitragen. Die Oberaufsichtskommission wird von einem unabhängigen, administrativ dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliederten Sekretariat unterstützt werden.

Ziel ist es, die Aufgaben der verschiedenen Akteure in der 2. Säule präziser zu regeln. Zusätzliche Governance-Bestimmungen, etwa die Kodifizierung der Anlagestiftungen, sollen erhöhte Transparenz bei der Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen gewährleisten und so Missbräuche verhindern helfen. Die Strukturreform tritt schrittweise zwischen 2011 und 2012 in Kraft.