Neue Grenzbeträge für 2011 in der beruflichen und privaten Vorsorge

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug für 2011 von 23'940 auf 24'360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20'520 auf 20'880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6'682 Franken (heute 6'566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben. Personen ohne 2. Säule dürfen 33'408 Franken (heute 32'832) Steuer befreit in die 3. Säule einzahlen. 

Mit dem Koordinationsabzug gemäss BVG von 24‘360 Franken werden die Leistungen der 2. Säule mit denjenigen der 1. Säule koordiniert. Der Koordinationsabzug entspricht 87,5 Prozent der einfachen maximalen AHV-Rente. Da diese 2011 auf 2'320 Franken angehoben wird, steigt auch der Koordinationsabzug. Die minimale AHV/IV-Rente wird 2011 von 1'140 auf 1'160 Franken pro Monat erhöht. 

Die Mindestbeiträge von Selbständigerwerbenden und von Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 460 auf 475 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 892 auf 904 Franken.