Erweiterung der beruflichen Vorsorge begünstigt Minderheit

Untersuchungen über die Auswirkungen der 1. BVG-Revision von 2005 zeigen, dass sich das Vorsorgeniveau bei einem Drittel der neu Versicherten verbessert hat. Zwei Drittel haben jedoch nicht davon profitiert.

Im Rahmen der ersten Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wurden auf den 1. Januar 2005 sowohl die Eintrittsschwelle als auch der Koordinationsabzug gesenkt, damit mehr Personen mit tiefen Einkommen, insbesondere auch Teilzeitarbeitende, obligatorisch in der 2. Säule versichert sind. Somit verfügen nun rund 140‘000 Arbeitnehmende und Arbeitslose mit tiefen Einkommen zusätzlich über den Versicherungsschutz in der beruflichen Vorsorge. Das betrifft vorwiegend Frauen mit Teilzeitpensen unter 50 Prozent.

Wie die so genannte Evaluationsstudie, in der die Auswirkungen auf die Altersvorsorge anhand von Modellrechnungen für die Renten der 1. und 2. Säule abgeschätzt werden, aufzeigt, führt die Senkung von Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug nur bei etwa einem Drittel der neu Versicherten zu einer Verbesserung des Vorsorgeniveaus. Für ein weiteres Drittel werden die Senkungen keine nennenswerten Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge haben. Beim restlichen Drittel wird sich das verfügbare Einkommen nach der Pensionierung nicht verändern, weil die zusätzlichen Leistungen der Pensionskasse durch entsprechend tiefere Ergänzungsleistungen kompensiert werden. Allerdings entlastet dies die öffentlichen Finanzen, weil weniger Ergänzungsleistungen zu AHV und IV notwendig sind.