Vorsorgeeinrichtungen in der EU werden zentraler Aufsichtsbehörde unterstellt

In einem Forschungsbericht (Nr. 12/10), der durch das Bundesamt für Sozialversicherungen publiziert und von Autoren des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen verfasst wurde, werden Aufsichtsbehörden über die berufliche Vorsorge verschiedener (OECD-) Länder miteinander verglichen.

Aufsicht soll künftig zentral und risikobasiert erfolgen

Wie die Autoren festhalten, ergeben die Regelungen und Praxis der Aufsicht in den untersuchten Ländern kein einheitliches Bild. Dennoch seien gewisse Trends festzustellen, die auch für die Schweiz von Interesse seien. Einer dieser Trends sei eine Aufsichtsintegration, wonach die Lebensversicherer, Banken und Vorsorgeeinrichtungen bei einer zentralen Behörde beaufsichtig würden. Auch würde die Aufsicht risikobasiert durchgeführt und die Aufsichtsbehörden in fachlicher Hinsicht weitestgehend unabhängig positioniert. Diese Trends hätten ihre Ursachen in den Erfahrungen auf den internationalen Kapitalmärkten, in den Erwartungen an das Risikomanagement von Vorsorgeeinrichtungen sowie in der grundsätzlichen Komplexität von Vorsorgesystemen.

Argumente für integrierte Aufsicht überwiegen

Argumente für eine integrierte Aufsicht sehen die Autoren in der Bündelung von Fachkompetenz und einer gesamtheitlichen Problembeurteilung. Auch lägen sie in der Optimierung der Ressourcen, die einer Aufsichtsbehörde zur Verfügung stünden. Durch die integrierte Aufsicht könnten insbesondere die Rechtssicherheit, die Glaubwürdigkeit und damit gegebenenfalls auch die Akzeptanz der Aufsicht bei den Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden. Gegen eine integrierte Aufsicht, wobei die Zuständigkeiten durch verschiedene Behörden geregelt seien, würde vor allem der «administrative Leviathan» sprechen. Dieser Einwand sei allerdings nur vor dem Hintergrund des traditionellen Verständnisses über die staatliche Struktur des betreffenden Landes zu beurteilen.