Liberty News - Reglementsanpassungen

Die vom Bundesrat genehmigten Gesetzestexte und Verordnungen wirken sich somit auf die Reglemente der Liberty Freizügigkeitsstiftung und Liberty 3a Vorsorgestiftung aus, weshalb diese per 01.01.2013 angepasst worden sind.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

Anlagereglement Freizügigkeitsstiftung und 3a Vorsorgestiftung

  • Artikel 17, der im Zusammenhang mit der Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung, Grundsätze und Verhaltensregeln beinhaltet Organisationsreglement Freizügigkeitsstiftung und 3a Vorsorgestiftung
  • Artikel 10, 11 und 12, welche die Themen „Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden“, „Offenlegung und schriftliche Erklärung bezüglich Vermögensvorteilen“ bzw. unter „Weiteren Bestimmungen“ Schweigepflicht, Verantwortlichkeit und Ausstand regeln

 

Sowie stilistische Anpassungen, die zum besseren Verständnis sowie zur einfacheren Lesbarkeit beitragen.

Diese Gelegenheit wurde ebenfalls zum Anlass genommen, die Herausgabe bzw. Rückerstattung von allfälligen Retrozessionen auf Vermögensanlagen schriftlich festzuhalten. Unabhängig von der Aufnahme in die jeweiligen Reglemente, verfolgt Liberty Vorsorge seit ihrem Bestehen eine transparente, kundenfreundliche Geschäftspolitik, indem wir sämtliche „Rückvergütungen“, welche wir von Dritten (z.B. Banken, Anlagestiftungen) erhalten, offen legen und unseren Vorsorgenehmern jeweils gutschreiben. Da uns auch in Zukunft eine hohe Kundenzufriedenheit sowie transparente Geschäftsprozesse wichtig sind, werden wir an dieser Maxime festhalten und mit diversen Vermögensverwaltern prüfen, ob ggf. weitere Retrozessionen zurückbehalten worden sind und diese, falls nötig, einfordern.

Die aktualisierten Reglemente sind bereits ab sofort als Download über unsere Homepage verfügbar. Selbstverständlich können diese auch jederzeit bei der Stiftung verlangt werden.