Aktuelles hinsichtlich Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben

Die von Nationalrat Roland Fischer (Grünliberale, Kanton LU) eingereichte parlamentarische Initiative, verlangte mit "faire Besteuerung von Freizügigkeitsgeldern beim Wegzug aus der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/Efta", dass die Steuerpflicht bei Kapitalauszahlungen am letzten Schweizer Wohnsitz des Vorsorgenehmers zu bestehen habe und nicht, wie gemäss heutiger Praxis, am Sitz der Vorsorgeeinrichtung.

Nach vorangehender Annahme durch den Nationalrat lehnte der Ständerat die Initiative am 16. September 2015 mehrheitlich ab.

Eine Umsetzung besagter Initiative hätte für die Schweiz schwerwiegende Folgen gehabt. Neben einem Steuerverlust für das ganze Land, wäre aufgrund von zusätzlichen Steuersystemen mit erheblichem administrativen Mehraufwand für alle Steuerbehörden und Vorsorgeeinrichtungen (inkl. AHV und SUVA) zu rechnen gewesen. Zudem wäre eine Annahme der Initiative einem massiven Einschnitt in die kantonale Steuerhoheit gleichgekommen.

Für Vorsorgenehmer, die über Liberty ihr Vorsorgeguthaben halten bzw. eine Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens beantragen, ändert sich hinsichtlich der gängigen Praxis nichts.