Fristen für das Jahresende 2015

Das Jahr 2015 neigt sich in grossen Schritten dem Ende zu. In den Monaten November und Dezember ist erfahrungsgemäss von einem erhöhten Arbeitsaufkommen auszugehen.

Um den zahlreichen Auszahlungsbegehren in der gewohnt hohen Qualität noch in 2015 zu entsprechen, bitten wir Vorsorgenehmer sowie Berater die Auszahlungsanträge, inkl. aller notwendigen Beilagen, bis spätestens am 30. November 2015 einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass eine termingerechte Auszahlung nur dann gewährleistet werden kann, wenn die Anträge korrekt und vollständig ausgefüllt und mit allen Beilagen bestückt sind.

Für Guthaben, die bis zum 30. November 2015 auf unserem Bankkonto eingehen, ist die Investition in BVV2 konforme Anlagefonds für das laufende Jahr 2015 sichergestellt.

Für später eintreffende Geldeingänge kann die Investition im Jahr 2015 nicht garantiert werden.