Liberty News – Wichtige Informationen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer für unsere Wertschriften-Kunden

Kunden, welche über die Liberty Freizügigkeitsstiftung, Liberty 3a Vorsorgestiftung und Liberty 1e Flex Investstiftung in Wertschriften investiert sind, welche der Verrechnungssteuer unterliegen, brauchen sich diesbezüglich nicht weiter darum zu kümmern.

Seitens Liberty wird die Verrechnungssteuer pro Kunde bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV zurückgefordert und bei Erhalt dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben (Beispiel: im Juli 2016 für das Jahr 2015).
Kunden bzw. Berater weisen wir darauf hin, dass Liberty künftig aus prozessökonomischen Gründen keine separaten Gutschriftsanzeigen mehr verschickt. Es kann jedoch jederzeit bei uns kostenlos ein aktueller Konto-/Depotauszug bestellt werden.