Liberty News - Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden
Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich mit den verbleibenden Differenzen in der Vorlage zum Systemwechsel beim Eigenmietwert befasst. Sie hat sich schliesslich für einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen.
Im Sinn eines Kompromisses mit dem Nationalrat hat sich die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen für einen vollständigen Systemwechsel, d.h. für den Einbezug der Zweitliegenschaften, ausgesprochen (17.400). Gleichzeitig hat sie allerdings eine Klausel in den Entwurf aufgenommen, wonach das Bundesgesetz über den Systemwechsel nur zusammen mit dem Bundesbeschluss 22.454 in Kraft treten kann, mit dem die Grundlage für die Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer geschaffen wird. Damit will sie sicherstellen, dass die Berg- und Tourismuskantone, die einem vollständigen Systemwechsel aufgrund der drohenden Einnahmenverluste skeptisch gegenüberstehen, tatsächlich eine Kompensationsmöglichkeit erhalten. Diesen Bundesbeschluss beantragt die Kommission entsprechend mit 8 zu 4 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu Annahme.
In der Frage des Schuldzinsenabzugs schliesst die Kommission sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem neuen Konzept an, das der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission in der Herbstsession beschlossen hatte. Sowohl bezüglich der Zweitliegenschaften als auch bezüglich des Schuldzinsenabzugs liegen Minderheitsanträge auf Festhalten vor, eine weitere Minderheit beantragt ausserdem, nicht auf den Bundesbeschluss 22.454 einzutreten. Die beiden Vorlagen sollen in der Wintersession in die Schlussabstimmung kommen.
Kommission beseitigt Hürden für die Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer
Wie der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) zusammenfasst, wolle die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben gleich beide Differenzen zwischen den Ratsbeschlüssen beseitigen. Zum einen beantrage sie dem Ständerat nun einen vollständigen Systemwechsel, d.h. die Abschaffung der «Eigenmiete» auch für Zweitwohnungen. Dadurch würde das Steuersystem massgeblich vereinfacht. Auch beim Abzug für private Schuldzinsen wolle die Kommissionsmehrheit dem Nationalrat entgegenkommen und unterstütze den «quotal-restriktiven» Schuldzinsabzug. Dieser sei allerdings in der Praxis hochkompliziert. Der HEV Schweiz unterstützt die Minderheit der Kommission, die am bisherigen Beschluss des Ständerates für einen Schuldzinsabzug in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge festhält.
Beide Räte haben das Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung bereits zweimal beraten. Es bestehen allerdings in zwei Punkten weiterhin Differenzen: Bei der Frage, ob die «Eigenmiete» auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll, sowie beim Abzug für private Schuldzinsen.
Gemäss Nationalrat und nun auch der Kommission des Ständerates soll die «Eigenmiete» für alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Der HEV Schweiz zeigt sich gegenüber einem generellen Systemwechsel grundsätzlich offen und begrüsst, dass die Differenz damit bereinigt werden soll. «Das schafft eine grössere Akzeptanz der Vorlage, insbesondere, weil eine Mehrheit der Kantone sich anlässlich der Vernehmlassung für einen generellen Systemwechsel inklusive Zweitliegenschaften ausgesprochen hatte», so der HEV.
Gegenwind kommt von den Tourismuskantonen
Aufgrund der drohenden Steuerausfälle droht allerdings Gegenwind aus den Tourismuskantonen. Die vorgeschlagene Einführung einer kantonalen Kompetenz für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zur Kompensation dieser Steuerausfälle bedingt eine Verfassungsänderung und damit eine zwingende Volksabstimmung.
Beim Schuldzinsabzug sprach sich der Ständerat bisher bereits zweimal für einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge aus. Ein solcher Abzug gewährleistet, dass die privaten Eigentümer von Mietliegenschaften nicht benachteiligt werden. Diese müssen weiterhin ihre Mietzinseinnahmen versteuern und müssen daher im Gegenzug auch ihre Aufwendungen zumindest teilweise steuerlich in Abzug bringen können, denn: Wer einen Ertrag (z.B. Mieteinnahmen) versteuert, muss auch die damit verbundenen Kosten für die Schuldzinsen abziehen können. Der Nationalrat unterstützte einen «quotal-restriktiven» Abzug (basierend auf der Quote von unbeweglichem Vermögen ohne selbstgenutztes Wohneigentum am Gesamtvermögen).
Die Mehrheit der Kommission des Ständerates will nun auf diese hochkomplizierte Lösung des Nationalrats einschwenken. «Ein solcher Vorschlag ist administrativ äusserst aufwendig und läuft der angestrebten administrativen Vereinfachung des Steuersystems zuwider», kritisiert der HEV Schweiz. Er unterstützt daher den Antrag der Minderheit der Kommission, die am Beschluss des Ständerates festhalten will, wonach private Schuldzinsen bis zu maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge möglich sind.
Die Vorlage geht nun in der Wintersession erneut in den Ständerat.