Unternehmen wollen mitbestimmen
Wer Geld spart, möchte in der Regel mitbestimmen können, wie es angelegt werden soll. Wer auf Anlagestrategien mit mehr Risiken setzen möchte, sollte dafür auch mehr Ertrag ernten dürfen. Wer dagegen kleinere Risiken eingehen möchte, muss unter Umständen Abstriche beim Ertrag machen.
Mitbestimmung wird dank Gesetzesänderung erleichtert
Seit 2006 erlaubt das Gesetz Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnanteile versichern, welche über dem anderthalbfachen BVG-Maximallohn bzw. über 125'280 Franken liegen, innerhalb eines Vorsorgeplans verschiedene Anlagestrategien anzubieten. Das Freizügigkeitsgesetz schreibt Vorsorgeeinrichtungen allerdings vor, versicherten Personen, die aus der Kasse austreten wollen, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung auszuzahlen. Sollte sich das Guthaben einer versicherten Person aufgrund der von ihr gewählten Anlagestrategie verringert haben, muss die Vorsorgeeinrichtung die Differenz ausgleichen. Um diesem Missstand Abhilfe zu leisten, soll das Freizügigkeitsgesetz nun aber geändert werden.
Betreuung im überobligatorischen Bereich ist individualisiert
Liberty räumt Firmenkunden bereits seit 2009 ein aktives Mitspracherecht bei der Festlegung der Vorsorge- und Anlagestrategien ein. Sie organisiert und verwaltet die ausserobligatorischen Vorsorgeleistungen, bietet Firmenkunden aber interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei den Kaderplänen an und lässt sie Vorsorgeguthaben entweder selbst oder durch Dritte verwalten. Auf Wunsch übernimmt sie auch deren Verwaltung, befreit die Kunden aber von der BVV2 Überwachung dieser Anlagen. Mit diesem Angebot richtet sich Liberty an Treuhänder und Steuerexperten, ebenso wie an Pensionskassenspezialisten und Vermögensverwalter, die Unternehmen bei deren Vorsorgelösungen beraten und betreuen.
Anlagemöglichkeiten sind vielseitig und dem Profil angepasst
Die gebotenen Anlagemöglichkeiten sind sehr breit und können je nach Risikoprofil ausgewählt werden. Wer sein Vorsorgeguthaben sicher anlegen will, entweder auf einem attraktiv verzinsten Konto oder mittelfristig mit Festgeldern oder Kassenobligationen, setzt auf die festverzinsliche Anlagelösung von Cash Invest. Sicherheit bieten auch alle Anleihen mit direkter oder indirekter Garantie vom Bund, den Kantonen sowie der Schweizerischen Pfandbriefzentrale im Rahmen der Anlagelösung SecureBond Invest. Möchte eine Person lieber individuell in BVG konforme Anlagestrategiefonds investieren, kann sie mit BVG Fund Invest aus einer breiten Produktpalette zu vorteilhaften Konditionen auswählen. Will jemand lieber einen passiven Anlageansatz verfolgen, setzt er mit Multi Fund Invest auf indexbasierte Fonds, so genannte Exchange Traded Funds (ETF), die sich durch tiefe Gebühren auszeichnen. Mit Direct Invest können Vermögenswerte aber auch über Direktanlagen angelegt und verwaltet werden. Dazu muss der Versicherte allerdings über ein nachweislich professionelles Know-how in der Vermögensverwaltung verfügen.
Liberty Flex Invest Vorsorgepläne sind nicht nur sehr flexibel, sondern bieten den Versicherten auch eine freie Banken- und Produktauswahl sowie ein faires Preis-Leistungsverhältnis.